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   VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21   

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VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21 (https://dejure.org/2022,15935)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2022 - 2 S 3303/21 (https://dejure.org/2022,15935)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 (https://dejure.org/2022,15935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals württembergischen Landesteil; Innenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 20 Abs. 2 ; KAG § 49 Abs. 6
    Erschließungsbeitrag; württembergischer Landesteil; historische Ortsstraße; vorhandene Straße; geschlossene Ortslage; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Straßenbezeichnung als Indiz

  • rechtsportal.de

    KAG § 20 Abs. 2 ; KAG § 49 Abs. 6
    Erschließungsbeitrag; württembergischer Landesteil; historische Ortsstraße; vorhandene Straße; geschlossene Ortslage; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Straßenbezeichnung als Indiz

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    H. u.a. gegen Gemeinde Hohentengen wegen Erschließungsbeitrags

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im ehemals württembergischen Landesteil von einer "historischen Ortsstraße" auszugehen ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17).

    Ob eine Straße eine historische Ortsstraße in diesem Sinne ist, richtet sich danach, ob sie zum maßgeblichen Zeitpunkt dem Anbau innerhalb der geschlossenen Ortslage diente (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17) .

    Historische Ortsstraßen sind demnach fertige Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 3).

    In diesem Sinne ist anerkannt, dass historische Ortsstraßen solche öffentlichen Wege im Gemeindegebiet sind, die ohne Rücksicht auf ihre straßentechnische Beschaffenheit bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung im Hinblick auf ihre Lage, die räumliche Ausdehnung des Ortes und den Bedarf an bebauungsfähigen Grundstücken ihrem Wesen nach die Aufgabe hatten, die Bebauung entlang eines Weges zu ermöglichen, wobei im Einzelfall auch eine nur einseitige Bebauung ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17; Urteil vom 24.02.1994 - 2 S 121/93 - n.v.).

    Aufgrund der erheblichen Länge der unbebauten Teilstrecke, an der ohne Rücksicht auf die westlich des Weges vorhandene Böschung mindestens drei weitere Gebäude hätten errichtet werden können (vgl. dazu die nachfolgenden Ausführungen), sowie dem rechtwinkligen Verlauf des Weges in diesem Bereich kann das betreffende Teilstück nicht als innerörtliche Sackgasse angesehen werden, die nach der Rechtsprechung des Senats trotz fehlender Bebauung ausnahmsweise als Bestandteil einer historischen Straße angesehen werden kann (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im ehemals württembergischen Landesteil von einer "historischen Ortsstraße" auszugehen ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17).

    Historische Ortsstraßen sind demnach fertige Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 3).

    War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 61 f. mwN, Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305 ; Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Das von den Klägern in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.11.2014 (- 9 C 7.13 - juris) betrifft nicht die - hier streitentscheidende - Frage der Abgrenzung einer historischen Ortsstraße von einer in die freie Landschaft hinausführenden Teilstrecke, sondern die hiervon zu unterscheidende Frage, mit welcher Fläche ein Grundstück an der Verteilung des Erschließungsaufwands teilnimmt.

    Ungeachtet dessen sind nach diesem Urteil Freiflächen auf bebauten Grundstücken nicht stets dem Innenbereich zuzuordnen, sondern nur ausnahmsweise dann, wenn sie "typisch wohnakzessorisch", insbesondere als "angemessener Hausgarten", genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 25 mwN; Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 34 Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 61 f. mwN, Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305 ; Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).

    Denn hiervon ist bei Plänen auf der Grundlage der Neuen Allgemeinen Bauordnung grundsätzlich auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2013 - 2 S 2387/12 - n.v.; Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - n.v.; Beschluss vom 26.09.1984 - 2 S 776/84 - n.v.; Urteil vom 11.03.1981 - 2 S 1717/80 - n.v.; Urteil vom 21.12.1970 - II 257/69 - n.v.; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Das Vorhandensein einer historischen Straße hängt aber nicht maßgeblich von ihrer Bezeichnung oder der Aufnahme in ein Wegeverzeichnis ab, sondern von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - nur auszugsweise veröffentlicht in VBlBW 1988, 305; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.

    War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 61 f. mwN, Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305 ; Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Historische Ortsstraßen sind demnach fertige Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59, Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 3).

    Es ist auch nicht anzunehmen, dass die als Gärten dargestellten Flächen zwischen den Gebäuden Nrn. 38 und 39 (ab 1862 Nrn. 39 und 40) sich wegen ihrer besonderen Lage, ihrer Größe oder sonstiger Umstände einer Bebauung zwangsläufig entzogen und deshalb ausnahmsweise einen Bebauungszusammenhang zwischen den Gebäuden Nrn. 38 und 39 (ab 1862 Nrn. 39 und 40) vermittelt hätten (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Denn der Innenbereich endet im Regelfall ohne Rücksicht auf die Grundstücksgrenzen mit dem letzten Gebäude der Ortslage, wenn sich nicht aufgrund äußerlich erkennbarer Umstände eine andere natürliche Grenze ergibt (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 12.03.1999 - 4 B 112.98 - juris Rn. 21, Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris Rn. 22; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Entscheidend ist vielmehr eine bewertende Betrachtung der Größe der zwischen den Gebäuden und dem Ortsweg Nr. 9 befindlichen Gesamtfläche unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 18.06.1997 - 4 B 238.96 - juris Rn. 4, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Entscheidend ist vielmehr eine bewertende Betrachtung der Größe der zwischen den Gebäuden und dem Ortsweg Nr. 9 befindlichen Gesamtfläche unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 18.06.1997 - 4 B 238.96 - juris Rn. 4, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
    Denn der Innenbereich endet im Regelfall ohne Rücksicht auf die Grundstücksgrenzen mit dem letzten Gebäude der Ortslage, wenn sich nicht aufgrund äußerlich erkennbarer Umstände eine andere natürliche Grenze ergibt (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 12.03.1999 - 4 B 112.98 - juris Rn. 21, Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris Rn. 22; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 2671/15

    Anforderungen an die Berechnung eines Erschließungsbeitrags für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93

    Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • VG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 K 181/02

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).

    Bei der Bestimmung dieser Grenze ist davon auszugehen, dass den Kriterien, die heute nach § 34 BauGB für die Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich maßgeblich sind, zumindest eine indizielle Bedeutung zukommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 48, m. w. N.).

    In diesem Sinne ist anerkannt, dass historische Ortsstraßen solche öffentlichen Wege im Gemeindebezirk sind, die ohne Rücksicht auf ihre straßentechnische Beschaffenheit bei Inkrafttreten des Ortsstraßengesetzes im Hinblick auf ihre Lage, die räumliche Ausdehnung des Ortes und den Bedarf an bebauungsfähigen Grundstücken ihrem Wesen nach die Aufgabe hatten, die Bebauung entlang des Weges zu ermöglichen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994 - 2 S 1287/93 - juris, Rn. 17, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 49, jeweils m. w. N.).

    Den Kriterien, die heute nach § 34 BauGB für die Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich maßgeblich sind, kommt - wie bereits dargelegt - zumindest eine indizielle Bedeutung zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 48, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Nach ständiger Rechtsprechung endet der Innenbereich im Regelfall ohne Rücksicht auf die Grundstücksgrenzen mit dem letzten Gebäude der Ortslage, wenn sich nicht aufgrund äußerlich erkennbarer Umstände eine andere natürliche Grenze ergibt (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 12.03.1999 - 4 B 112.98 - juris Rn. 21; Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2022 - 2 S 3303/21 - juris Rn. 55; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.
  • VG Potsdam, 17.02.2023 - 8 K 2432/18
    Demgemäß wird auch von der baurechtlichen Rechtsprechung gemeinhin angenommen, dass der Innenbereich sich auch auf Flächen für Nebennutzungen, die dem Zweck des Wohnens zugeordnet sind, erstrecken kann (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 26. August 2015 - 2 K 174/13 -, Rn. 29; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 -, Rn. 39; VG Cottbus, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 473/19 -, Rn. 23; VG München, Urteil vom 2. Mai 2019 - M 11 K 18.1438 -, Rn. 23; jeweils juris und m. w. N.).Zu solchen typischen wohnakzessorischen Umgriffsflächen zählt insbesondere ein "angemessener Hausgarten" (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 -, Rn. 56, juris, m. w. N.; OVG Magdeburg, a. a. O.).
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